Breitbandversorgung in der Stadt Auerbach i. d. Oberpfalz
3. Förderverfahren Gigabitausbau BayGibitR - Breitband Förderverfahren Die Stadt Auerbach i.d.OPf. beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)". Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht. Kontaktperson: Herr Lindner 2.1 BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung (31.03.2022) 2.2 BayGibitR, Ergänzende Markterkundung Bekanntmachung (08.06.2022) Die Stadt Auerbach i.d.OPf. veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung. Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 11.07.2022 an der Markterkundung zu beteiligen. 2.3 BayGibitR, weitere Ergänzende Markterkundung Bekanntmachung (25.07.2022) Die Stadt Auerbach i.d.OPf. veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung. Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 31.08.2022 an der Markterkundung zu beteiligen. Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden. Die Verpflichtungserklärung muss nicht unterzeichnet werden. 3. BayGibitR, Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung Die Stadt Auerbach i.d.OPf. hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. 4. BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung Die Stadt Auerbach i.d.OPf. führt ein Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines ultraschnellen NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR) durch. Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR). Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen. Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1b5aad-eu 5. BayGibitR, Auswahlverfahren Ergebnis Bekanntmachung der Stadt Auerbach i.d.OPf. bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie - BayGibitR 6. BayGibitR, Zuwendungsbescheid Die Stadt Auerbach hat am 31.05.2023 den Zuwendungsbescheid der Regierung der Oberpfalz erhalten. 7. BayGibitR, Kooperationsvertrag Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der BayGibitR wurde am 31.05.2023 zwischen der Stadt Auerbach i.d.Opf. und Telekom Deutschland GmbH unterzeichnet. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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