Kommunalwahl 2020
Allgemeine Informationen |
![]() |
1. Berufung des Gemeindewahlleiters und seiner Stellvertretung
Herr Uwe Lindner wurde vom Stadtrat am 29.10.2019 zum Wahlleiter der Gemeindewahlen 2020 berufen. Als sein Stellvertreter fungiert Herr Werner Gradl.
2. Wahllokal in Ranna wird aufgelöst
Das Wahllokal in Ranna wird zur Kommunalwahl 2020 aufgelöst. Grund dafür ist, dass ein Wahllokal nur erhalten werden kann, wenn mit mehr als 50 Urnenwählern zu rechnen ist. In Ranna wurden bei den letzten Wahlen jeweils knapp über 50 Urnenwähler gezählt. Deshalb ist bei der umfangreichen Kommunalwahl, bei der wieder mit einem Briefwahlanteil von 60 Prozent oder mehr zu rechnen ist, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass 50 Urnenwähler nicht erreicht werden. Die BürgerInnen aus Ranna müssen deshalb zukünftig in Auerbach wählen.
3. Wahlamt bleibt am Brückentag geöffnet
Die Stadtverwaltung Auerbach ist am Freitag, 27.12. geschlossen. Zur Einreichung der Wahlvorschläge bzw. zur Unterzeichnung der Unterstützungslisten ist ausschließlich das Wahlamt (Einwohnermeldeamt) am Freitag, 27.12. von 8 – 12 Uhr besetzt. Ab Montag, den 30.12.2019 ist die Verwaltung zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten wieder erreichbar.
4. Sitzung des Wahlausschusses am 04.02.2020
Der Wahlausschuss ist ein wichtiges Organ dieser Wahl und hat die Aufgabe, die abgegebenen Wahlvorschläge der einzelnen Parteien bzw. Wählergruppen und ihre entsprechenden Kandidaten zu prüfen und die Wahlvorschläge zur Wahl zuzulassen. Ebenso gilt es, die Reihenfolge der Wahlvorschlagsträger sowie die Verteilung der Ordnungszahlen an diese (später ersichtlich auf dem Stimmzettel) festzulegen.Gem. Art 32 Abs. 2 Satz 1 GLKrWG hat der Wahlausschuss am 40. Tag vor der Wahl (= Dienstag, den 04.02.2020) zusammenzutreten und über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen.Der Gemeindewahlausschuss setzt sich zusammen aus dem Wahlleiter als vorsitzendes Mitglied und vier von ihm berufene Wahlberechtigte als Beisitzer. Bei der Auswahl der Beisitzer sind die Parteien/Wählergruppen in der Reihenfolge der bei der letzten Gemeinderatswahl erhaltenen Stimmenzahlen zu berücksichtigen.Der Gemeindewahlleiter hatte durch Bekanntmachung vom 17.12.2019 aufgefordert, bis spätestens 23. Januar 2020 Wahlvorschläge einzureichen (Art 31 Satz 1 GLKrWG). Bis zu dem genannten Termin wurden insgesamt 10 Wahlvorschläge abgegeben: drei für die Kandidatur zum Ersten Bürgermeister und sieben zur Kandidatur für den Stadtrat.Alle eingereichten Wahlvorschläge wurden durch den Wahlausschuss eingehend auf den vorgeschriebenen Inhalt und die erforderlich aufzuweisenden Unterlagen hin geprüft. Da keine Mängel festgestellt wurden, konnten alle Wahlvorschläge durch jeweils einstimmige Beschlussfassung zugelassen werden.
Die zugelassenen Wahlvorschläge sind mit einem Klick auf das untenstehende pdf-Symbol ersichtlich.
![]() |
Bekanntmachung der zugelassenen Bürgermeisterkandidaten | |
![]() |
Bekanntmachung der zugelassenen Stadtratskandidaten |
5. Hinweise zur Entfernung von Wahlplakaten
Bei der Stadtverwaltung sind von verschiedenen Parteien und Organisationen Beschwerden eingegangen, dass von den im Gemeindegebiet aufgestellten Plakatwänden für die Kommunalwahl offensichtlich Plakate entfernt werden. Dafür spricht, dass auch an Tagen ohne Wind und Regen am Abend angebrachte Plakate schon am nächsten Morgen nicht mehr vorhanden sind – und dies mehrere Tage in Folge.Als Wahlleiter zeichnet Hauptamtsleiter Uwe Lindner in der Stadtverwaltung für die Organisation der Wahl verantwortlich. Er weist darauf hin, dass das Beschädigen, Entfernen oder Entwenden von Wahlplakaten eine Straftat darstellt, da die Wahlplakate selbst Eigentum der Parteien oder Gruppierungen sind.Im Strafgesetzbuch heißt es: „Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört oder unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert“ (Sachbeschädigung) oder „eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, sich diese oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen“ (Diebstahl) wird mit Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe bestraft.Die Stadtverwaltung bittet insbesondere die Anwohner um erhöhte Aufmerksamkeit und darum, entsprechende Feststellungen umgehend zu melden.
6. Beantragung von Wahlscheinen bei plötzlicher Erkrankung
![]() |
Bekanntmachung über die Beantragung von Wahlscheinen |
7. Sitzung des Wahlausschusses am 16.03.2020
Der Wahlausschuss stellte in seiner öffentlichen Sitzung das abschließende Wahlergebnis fest und beschloss das vorläufige Wahlergebnis durch Veröffentlichung im Internet und Anschlag an der Amtstafel am 17.03.2020 gegenüber der Öffentlichkeit zu verkünden.
Die Stimmverteilung und Verteilung der Sitze im Stadtrat können Sie mit einem Klick auf das pdf-Symbol ersehen.
![]() |
Bekanntmachung vorläufiges Ergebnis Bürgermeisterwahl | |
![]() |
Bekanntmachung vorläufiges Ergebnis Stadtratswahl |
8. Sitzung des Wahlausschusses am 25.03.2020
Der Wahlausschuss stellte in seiner öffentlichen Sitzung das abschließende Wahlergebnis fest und verkündete dies durch Anschlag an der Amtstafel am 26.03.2020 gegenüber der Öffentlichkeit.
Die Stimmverteilung und Verteilung der Sitze im Stadtrat können Sie mit einem Klick auf das pdf-Symbol ersehen.
![]() |
Bekanntmachung endgültiges Ergebnis Bürgermeisterwahl | |
![]() |
Bekanntmachung endgültiges Ergebnis Stadtratswahl |
Schnellnavigation
ÖFFNUNGSZEITEN
Notrufe
Stadtverwaltung A - Z
Bekanntmachungen
Buslinienkarte
Stadtplan
Anreise
Wetter
Links