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19.02.2021 - Stellungnahme zum Bürgerbegehren
Für den bevorstehenden Bürgerentscheid am 14. März 2021 zum Wohnpark Adolf-Kolping-Straße ist es wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger aufgrund von stichhaltigen und richtigen Informationen entscheiden können, die auch den Tatsachen entsprechen. Da nun erneut falsche Informationen verbreitet werden, halte ich es für meine Pflicht, dies entsprechend zu berichtigen und hiermit objektiv aufzuklären:

Nach wie vor befindet sich das Grundstück im Besitz der Stadt Auerbach. Der Stadtrat hat beschlossen, dieses nur zweckgebunden für das geplante Vorhaben zu verkaufen. Deshalb ist es unrichtig, dass hier auch ein Gewerbebetrieb oder ein Hotel mit Tankstelle errichtet werden könnte. Die in diesem Zusammenhang erwähnte „Bauaufsicht“ gibt es als Institution im Zuge der Baugenehmigung gar nicht.

Stadtverwaltung und Stadtrat haben bei diesem Vorhaben von Anfang auf größtmögliche Transparenz Wert gelegt und genau deshalb dieses Projekt nicht über einen klassischen Bauantrag abgewickelt, sondern eigens ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Gerade dieses Vorgehen stellt die Beteiligung der Öffentlichkeit und aller Ämter und Behörden sicher. Deshalb ist es in keiner Weise akzeptabel, dass die Arbeit des Stadtrates – offensichtlich ohne hinreichende Sachkenntnis - erheblich diskreditiert wird und behauptet wird, dass einige Bauanträge „durchgewunken“ würden.

Einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens sprach kürzlich in die laufende Kamera eines regionalen Fernsehsenders „… es wurde als Wiese verkauft und hinterher soll es zu Bauland umgewandelt werden …“. Dies ist nicht richtig. Zum einen ist das Grundstück noch immer im Besitz der Stadt Auerbach, zum anderen suggeriert diese Aussage, dass das Grundstück unter Wert verkauft wurde und dann aufgewertet worden sei. Das ist nicht der Fall: Die HD-Bau GmbH hat ein Kaufangebot unterbreitet, das sogar noch über dem Preis für städtische Wohnbauflächen liegt, wie sie zuletzt z. B. am ehemaligen Bahnhofsgelände verkauft wurden.

Wichtig ist dabei zu wissen, dass die baulichen Möglichkeiten in der Bayerischen Bauordnung geregelt werden. Hält sich ein Bauherr an diese Regelungen, hat er sogar einen Anspruch darauf, sein Vorhaben entsprechend auszuführen zu können. Dies wird ihm also nicht seitens des Stadtrates gewährt, sondern per Gesetz zugesprochen! Dementsprechend werden die meisten der Bauanträge, die in der jüngsten Veröffentlichung erwähnt wurden, seitens des Stadtrates gar nicht behandelt. Im Übrigen ist die Genehmigungsbehörde für Bauanträge nicht die Stadt Auerbach sondern das Landratsamt als staatliche Behörde.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang sicherlich auch: Die Bayerische Bauordnung wurde zum 01.02.2021 reformiert und - gerade mit dem Ziel der Nachverdichtung und der Reduzierung des Flächenverbrauchs - werden künftig Geschossbau-Vorhaben nochmals erheblich erleichtert und Abstandsflächen deutlich verringert.

Verwaltung und Stadtrat erkennen das demokratische Verfahren des Bürgerentscheids selbstverständlich vollumfänglich an und haben bislang auch uneingeschränkt hierzu beigetragen. Wichtig ist dabei aber, dass alle Seiten bei einer wahrheitsgetreuen Darstellung der Sachlage und einer richtigen Information der Bürgerinnen und Bürger bleiben!


Joachim Neuß
Erster Bürgermeister



Bild: Karl-Heinz Schmid



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