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11.04.2017 - Information zu FFH-Monitoring in Bayern
Art. 11 der Fauna-Flora-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu beobachten (Monitoring). Gemäß Art. 17 der FFH-RL melden die Mitgliedsstaaten alle sechs Jahre einen Bericht mit den wichtigsten Ergebnissen dieses FFH-Monitorings an die Europäische Kommission.

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten in Deutschland über eine einfache Stichprobe zu ermitteln und zu dokumentieren. Die Probeflächen werden zufällig aus den bayernweit bekannten Vorkommen der jeweiligen Schutzgüter ermittelt. Die Probeflächen können dabei sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen.

Zuständig für Kartierungen von Waldlebensräumen und für Arten mit enger Bindung an Wälder ist dabei die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF). Hinweis: Für Offenlandarten und -Lebensraumtypen ist das Landesamt für Umwelt (LfU) zuständig.

Im Gemeinde- bzw. Stadtgebiet befindet sich mindestens eine Probefläche des Kammmolches. Diese Probefläche/n sollen im Auftrag der LWF im Zeitraum von April bis September 2017 untersucht werden. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.

Viele der Untersuchungsflächen werden land- oder forstwirtschaftlich genutzt. Damit die Stichprobe als repräsentativ angesehen werden kann, ist es wichtig, dass die Stichprobenflächen keine Sonderbehandlung erfahren und wie bisher im gleichen Rahmen genutzt werden.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihr zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Amberg (Tel. 09621 6024-0) zur Verfügung.



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