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24.08.2018 - Bayerisches Landespflegegeld eingeführt
Der Freistaat Bayern investiert jährlich 400 Mio. Euro, um Plegebedürftige schnell und unbürokratisch zu unterstützen. Mit dem Landespflegegeld können Pflegebedürftige nun etwa den Menschen, die sich jeden Tag um Sie kümmern, eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen.

Anspruch auf das Landespflegegeld hat jeder, der mit Pflegegrad 2 und höher eingestuft wurde und dessen Hauptwohnsitz in Bayern liegt. Der Antrag ist bis zum 31.12. eines jeden Jahres bei der Landespflegegeldstelle (81050 München) einzureichen. Dem Antrag ist eine Kopie des Bescheids über die Feststellung des Pflegegrads 2 oder höher sowie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beizulegen.

Weitere Informationen sowie das Antragsformular erhalten Sie unter www.landespflegegeld.bayern.de . Außerdem erhalten Sie das Antragsformular auch bei den Finanzämtern, den Landratsämtern und dem Zentrum Bayern Familie und Soziales. Für Fragen steht Ihnen die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung per Telefon unter 089 1222213 von Montag bis Donnerstag von 8:00 - 18:00 Uhr und Freitag von 8:00 - 16:00 Uhr zur Verfügung.





Das Bild zeigt Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Melanie Huml im Gespräch mit einer Heimbewohnerin bei einem Besuch im Alten- und Pflegeheim St. Michael in München/Berg-am-Laim im April 2018. Quelle: StMGP



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