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03.04.2019 - Mütterrente wird nun ausbezahlt
Zum Jahresbeginn 2019 traten mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz wesentliche Verbesserungen bei der sogenannten Mütterrente in Kraft. Die Deutsche Rentenversicherung hat ihre Berechnungsprogramme umgehend angepasst, so dass Neurentner des Jahres 2019 die Rentenerhöhungen von der ersten Rentenzahlung an erhalten.

Bis Mitte 2019 versendet die Deutsche Rentenversicherung deutschlandweit rund 9,7 Millionen Rentenbescheide zur neuen Mütterrente. Darin steht, wie sich der am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Rentenpakt konkret auf die Rente auswirkt. Die errechnete Nachzahlung wird direkt auf das Konto der Rentnerinnen und Rentner überwiesen. Auf den Kontoauszügen ist dies im Verwendungszweck am zusätzlichen Hinweis "RV-Einmalig Muetterrente" zu erkennen. Die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern berechnen in diesem Zusammenhang rund 787.500 Renten neu.

Ein gesonderter Antrag auf die Mütterrente ist grundsätzlich nicht notwendig. Lediglich Adoptiv- und Pflegeeltern, die Mütterrente beanspruchen, müssen bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag stellen.

Für Fragen rund um die Mütterrente stehen die Experten am kostenlose Servicetelefon unter 0800 1000 4800 oder in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung gerne zur Verfügung.



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