| 24.09.2020 - Vermehrt Verstöße gegen Hundehaltungsverordnung In letzter Zeit gingen bei der Stadtverwaltung vermehrt Beschwerden und Anzeigen über nicht angeleinte Hunde bzw. Verschmutzung auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen durch deren Hinterlassenschaften ein.
In diesem Zusammenhang möchte die Stadtverwaltung auf die Hundehaltungsverordnung hinweisen. Demnach müssen Kampfhunde und große Hunde in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen und im gesamten Stadtgebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit an einer reißfesten Leine, welche nicht länger als 3 Meter ist, geführt werden. Große Hunde sind Hunde, deren Schulterhöhe min. 50 cm beträgt. Ein Verstoß gegen die Leinenpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbuße belegt werden.
Zur Beseitigung der Hinterlassenschaften von Hunden stehen im gesamten Stadtgebiet Abfalleimer mit bereitgestellten Hundekotbeuteln zur Verfügung. Wir bitten dringlichst darum, diese zu nutzen und unsere Stadt dadurch sauber und schön zu halten.
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