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10.12.2020 - Strengere Regeln im Landkreis Amberg-Sulzbach
Das Robert Koch-Institut meldet heute, Donnerstag, 10. Dezember 2020, für den Landkreis Amberg-Sulzbach einen 7-Tage-Inzidenzwert von 200,9.

Damit treten gemäß § 25 der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung (10. BayIfSMV) ab Freitag, 11. Dezember 2020 um 0 Uhr folgende Regelungen in Kraft:

1. Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung untersagt, es sei denn, dies ist begründet aufgrund
a) eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
b) der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
c) der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
d) der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
e) der Begleitung Sterbender,
f) von Handlungen zur Versorgung von Tieren,
g) der Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften im Zeitraum vom 24. bis 26. Dezember 2020 oder
h) von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

2. Abweichend von § 12 Abs. 4 sind Märkte zum Warenverkauf mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte untersagt.

3. An allen Schulen nach § 18 Abs. 1 Satz 1 findet ab der Jahrgangsstufe acht mit Ausnahme der jeweils letzten Jahrgangsstufe und der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung kein Unterricht in Präsenzform statt.

4. Abweichend von § 20 Abs. 3 und 4 sind der Unterricht an Musikschulen und Fahrschulunterricht in Präsenzform untersagt.


Die Kreisverwaltungsbehörde kann das Außerkrafttreten dieser Regelungen anordnen, wenn der Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Testkapazität soll insbesondere in Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen, Krankenhäusern und Schulen freiwillige Reihentestungen durchgeführt und angeboten werden.



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