| 30.12.2020 - Das ist an Silvester erlaubt Der Jahreswechsel steht kurz bevor - daher möchten wir Ihnen einen Überblick geben, was in der Silvesternacht während des Lockdowns erlaubt ist.
- Es dürfen sich weiterhin nur fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Dies gilt jedoch nur für Zusammenkünfte in Innenräumen und auf dem eigenen Grundstück.
- Die Ausgangssperre von 21 – 5 Uhr gilt auch zum Jahreswechsel. Gäste müssen also beim Gastgeber übernachten oder schon vor 21 Uhr wieder zu Hause sein.
- Es herrscht ein bayernweites Alkoholverbot im öffentlichen Raum und in Innenstädten. Im eigenen Garten bzw. auf dem eigenen Grundstück darf natürlich trotzdem (mit insgesamt max. 5 Personen) angestoßen werden.
- Auch wenn der Verkauf von Pyrotechnik in Bayern verboten ist, so dürfen z. B. noch die Überbleibsel aus den vergangen Jahren abgefeuert werden – so lange man sich nicht im öffentlichen Raum befindet. Es darf also nur von dem eigenen Grundstück aus abgefeuert werden. Weiterhin sind der Verkauf und das Abfeuern „pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F1“ – das sogenannte „Jugendfeuerwerk“ oder „Tischfeuerwerk“ (z. B. Knallerbsen, Bodenwirbel oder Wunderkerzen) – erlaubt. Selbstverständlich auch nur auf dem eigenen Grundstück und nicht im öffentlichen Raum!
Wir wünschen nochmals allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten Rutsch in das neue Jahr und hoffen auf die Vernunft aller.
Foto: Pixabay
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