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26.02.2021 - Inzidenz im Landkreis wieder über 100
Der 7-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Amberg-Sulzbach ist deutlich über 100 gestiegen und liegt laut Robert Koch-Institut (RKI) aktuell bei 163,0. Dies hat Folgen für den Betrieb von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Ab Montag, 1. März 2021 ist an den Grund- und Förderschulen sowie für die Abschlussklassen der Real- und Mittelschulen nur noch Distanzunterricht gestattet, in den Kindertageseinrichtungen ist nur eine Notbetreuung möglich, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes. Zudem gilt aufgrund des hohen Inzidenzwerts zwischen 22 Uhr und 5 Uhr eine Ausgangssperre.

„Es ist eine sehr bittere Entscheidung, die uns alles andere als leichtgefallen ist. Immerhin waren Schüler, Eltern, Lehrer und Erzieher zu Wochenbeginn fast schon euphorisch ob der Rückkehr in die Schulen und Kindertageseinrichtungen. Aber die aktuellen Zahlen erlauben uns keine andere Entscheidung. Es geht um die Gesundheit und die hat zum Schutz aller Vorfahrt.“, erklärt Landrat Richard Reisinger die Entscheidung in Abstimmung mit der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK).

„Wir werden das Infektionsgeschehen verfolgen und die Situation jeden Tag neu bewerten“, so Reisinger. Zurückzuführen sind die aktuell gestiegenen Coronazahlen laut Reisinger auf die Ausbreitung der deutlich ansteckenderen Virus-Mutationen. Aufgrund der steigenden COVID19-Fallzahlen appelliert Landrat Richard Reisinger eindringlich an die Bevölkerung, sich an die Regeln zu halten und Kontakte auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren.
Wann die Grundschulen und die Abschlussklassen der Real- und Mittelschulen im Landkreis sowie die außerschulischen Bildungsangebote und Kindertagesstätten wieder zu Präsenzangeboten zurückkehren können, ist laut Landrat derzeit noch ungewiss. „Da lässt sich keine zuverlässige Prognose aufstellen“, so Reisinger.

Den Zeitpunkt wird das Landratsamt aber zu gegebener Zeit im Amtsblatt bekannt geben, heißt es in der Pressemitteilung. Zur besseren Orientierung für alle Beteiligten wurde auf der Internetseite des Landkreises auch eine Ampel installiert. Steht diese auf Grün, können Präsenz-/Wechselunterricht stattfinden und ist eine Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten möglich. Rot bedeutet dagegen Distanzunterricht, nur Notbetreuung in den Kindertagesstätten sowie eine Ausgangssperre.

Eine Kindernotbetreuung ist möglich, wenn Eltern die Betreuung nicht gewährleisten können, vor allem, wenn sie selbst arbeiten müssen, wenn das Jugendamt eine Betreuung angeordnet hat, um das Kindeswohl sicherzustellen oder wenn Eltern einen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung haben. Auch Kinder mit Behinderung haben einen Anspruch auf Notbetreuung.

Aufgrund des gestiegenen Inzidenzwertes über 100 tritt auch wieder eine nächtliche Ausgangssperre in Kraft. Diese gilt laut aktueller Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmeverordnung (BayIfSMV) von 22 Uhr bis 5 Uhr.
Für die Ausgangssperre gilt: Wird der Inzidenzwert von 100 an sieben aufeinander folgenden Tagen unterschritten, wird das Landratsamt Amberg-Sulzbach dies unverzüglich amtlich bekanntmachen; in diesem Fall entfällt die nächtliche Ausgangssperre wieder.

Der amtliche Wortlaut der entsprechenden Bekanntmachung ist im Kreisamtsblatt für den Landkreis Amberg-Sulzbach vom 26. Februar 2021 veröffentlicht.



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