| 18.07.2022 - Aktuelle Informationen zum Kinderreisepass Bereits zum 1. Januar 2021 hat sich die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen auf maximal 1 Jahr geändert! Grund dafür ist, dass aufgrund des fehlende elektronischen Speichermediums (Chip) keine Fingerabdrücke erfasst werden können. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit.
Kinderreisepässe können nur innerhalb des Gültigkeitszeitraums verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z. B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann innerhalb des Gültigkeitszeitraums jederzeit erfolgen.
Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass. Soll für das Kind unter 12 Jahren ein Reisedokument mit mehrjähriger Gültigkeit ausgestellt werden, kann – in Abhängigkeit vom Reiseziel – ein regulärer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Unterschrift aller Sorgeberechtigten
- Ggf. Nachweis über das Sorgerecht
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein ½ Jahr)
- Vorsprache mit Kind (Identitätsabgleich / Lichtbildüberprüfung)
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat.
Bild: BMI
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