| 26.02.2018 - Bewerbung als Schöffen möglich Sind Sie am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt und wohnen im Gemeindegebiet Auerbach? Haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und beherrschen Sie die deutsche Sprache? Dann können Sie sich für das Amt des Schöffen bewerben.
Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden insgesamt 11 Frauen und Männer aus Auerbach, die sich am Amtsgericht Amberg und am Landgericht Amberg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen beteiligen. Die Stadtverwaltung und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Amberg-Sulzbach schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.
Das Amt des Schöffen ist sehr verantwortungsvoll, die Voraussetzungen dafür sind klar geregelt. Wichtig ist zum Beispiel die soziale Kompetenz des Bewerbers, dass heißt, er muss das Handeln eines Menschen im sozialen Umfeld des Einzelnen beurteilen können. Außerdem sollte ein Schöffe über Menschenkenntnis, Lebenserfahrung und vor allem auch einen hinreichenden Erfahrungsschatz aus dem Umgang mit Menschen verfügen. Weitere unabdingbare Voraussetzungen sind Unvoreingenommenheit und Objektivität.
Grundvoraussetzung für einen Schöffen ist außerdem ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, geht es doch darum, über Menschen zu richten. Schöffen sind im Übrigen gleichberechtigt zu Berufsrichtern. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit bei Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil - ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffen daher mitzuverantworten. Wer nun also die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, sich aber ebenso von besseren Argumenten überzeugen lassen.
Schöffen haben während einer Hauptverhandlung ein Fragerecht. Hier ist es Grundvoraussetzung, sich verständlich auszudrücken und auf Angeklagte oder weitere Prozessbeteiligte eingehen zu können. Somit sind Kommunikations- und Dialogfähigkeit äußerst wichtig.
Das verantwortungsvolle Amt verlangt außerdem in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife, aber auch geistige Beweglichkeit. Da der Sitzungsdienst anstrengend ist, sollte der Bewerber auch gesundheitlich fit sein. Eine juristische Ausbildung ist nicht notwendig, aber wer ein Ehrenamt als Schöffe anstrebt, muss bereit sein, sich über alle Rechte und Pflichten zu informieren, sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken zu machen. Er wird außerdem Zeit investieren müssen, um sich über Mitwirkungs- sowie Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden.
Übt der Schöffe sein Amt aus und nimmt an Gerichtssitzungen teil, dann wird ihm ein Arbeitsausfall ebenso erstattet wie Fahrtkosten.
Bewerbungen, welche Sie über die Rubrik "Online Formulare" herunterladen können, richten Sie bitte an Stadt Auerbach, Unterer Markt 9, 91275 Auerbach. Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Schwarz, Zimmer 211, Tel. 09643-2020, E-Mail: michele.schwarz@auerbach.de.
Die Bewerbungsfrist für Schöffen (Strafsachen Erwachsene) läuft bis zum 06.04.2018, für Jugendschöffen bis zum 29.03.2018. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.schoeffenwahl.de oder www.schoeffen.de .
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