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Finanzierung von Wasser- und Abwassermaßnahmen

In den kommenden Jahren finden Sanierungsmaßnahmen in den Bereichen Wasser und Abwasser statt. Neben der Generalsanierung der Kläranlage Auerbach werden umfassende Sanierungen des Kanal- und Wasserleitungsnetzes durchgeführt. Nach Abzug der staatlichen Förderungen werden diese Maßnahmen den städtischen Haushalt in den Jahren 2026 bis voraussichtlich 2029 mit etwa 14 Millionen Euro Eigenanteil belasten.

Alle Investitionen in Wasser- und Abwasseranlagen müssen laut § 1 und § 9 der städtischen Beitrags- und Gebührensatzungen auf die Bürgerinnen und Bürger umgelegt werden. Gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Kommunales Abgabengesetz (KAG) hat die Stadt Auerbach hierbei die Möglichkeit, Verbesserungsbeiträge von den Grundstückseigentümern zu erheben oder die Kosten über Wasser- bzw. Kanalgebühren zu kalkulieren oder eine Kombination aus beiden Varianten zu wählen.

In seiner Sitzung vom 25.02.2026 hat sich der Stadtrat grundsätzlich dafür ausgesprochen, den nicht geförderten Investitionsanteil zu 80 % auf Verbesserungsbeiträge und zu 20 % auf Gebühren umzulegen.

Damit alle Bürgerinnen und Bürger eine Orientierung über die zu erwartende Belastung erhalten, wurde anhand dieses Grundsatzbeschlusses ein Berechnungsmodell erstellt. Mit den ermittelten Geschoß- und Grundstücksflächen aus dem Aufmaßblatt der Fa. Bitterwolf können Sie anhand des Beitragsrechners Ihren Gesamtbetrag der Verbesserungsbeiträge errechnen.

Bitte wählen Sie im Beitragsrechner auch unbedingt Ihren Ortsteil aus. Dies ist deshalb wichtig, weil die Beitragspflicht nur dort entsteht, wo auch ein Anschluss an die städtischen Abwasser- und Wasserversorgungseinrichtungen besteht. Nicht alle Ortsteile sind jedoch an diese Einrichtungen angeschlossen (z. B. Ortsteile mit Kleinkläranlagen wie Gunzendorf oder Ortsteile mit eigener Wasserversorgung wie Ranna). Diese zahlen dann den entsprechenden Beitragsteil auch nicht mit. Im Beitragsrechner ist dies dann bereits mit Eingabe Ihres Ortsteils automatisch hinterlegt.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei dieser Berechnung um eine erste, vorläufige Kalkulation des beauftragten Kalkulationsbüros Schneider & Zajontz handelt. Die endgültige Berechnung sowie die Bescheiderstellung werden im Laufe des Jahres erfolgen. Es ist also wahrscheinlich, dass sich bei ihrem künftigen Beitragsbescheid noch geringfügige Änderungen ergeben.

Die Stadt Auerbach plant, den Verbesserungsbeitrag in drei Raten zu erheben. Eine genaue Festlegung hierzu erfolgt mit Satzungsbeschluss zu gegebener Zeit.

Beitragsrechner

Beitragsrechner


Bitte füllen Sie die folgenden Felder aus und klicken Sie dann auf "Berechnung starten" um den Verbesserungsbeitrag zu ermitteln.

Ortsteil:


Geschossfläche in m2 (ohne Nachkommastellen):
Grundstücksfläche in m2 (ohne Nachkommastellen):