| 20.04.2022 - Grundsteuerreform: Die neue Grundsteuer in Bayern Für Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen oder dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns. Im November 2022 wurde im Bayerischen Landtag die Neuregelung der Grundsteuer verabschiedet.
Von 2025 an spielt der Wert des Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Dann wird die Grundsteuer nicht mehr nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe von Grundstück und Gebäude berechnet.
Dabei bleibt das bekannte, dreistufige Verfahren weiter erhalten: EigentümerInnen haben eine sog. Grundsteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt stellt auf dieser Basis den Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die EigentümerInnen erhalten hierüber einen Grundsteuermessbescheid. Dieser Messbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz, welcher von der Kommune selbst festgelegt wird, multipliziert. Daraufhin bekommen die EigentümerInnen von der Kommune die nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer im Grundsteuerbescheid mitgeteilt.
Was bedeutet das für Sie als Grundstückseigentümer?
Wenn Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)EigentümerIn eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land– und Forstwirtschaft in Bayern waren, sind Sie verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Hierfür sind die Eigentumsverhältnisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich (sog. Stichtag).
Diese Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER (www.elster.de) abgeben. Sollten Sie für das Portal noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren, da die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.
Sollte eine elektronische Erklärung nicht möglich sein, können Sie diese auch in Papierform einreichen. Die Formulare dazu erhalten Sie ab dem 1. Juli 2022 unter grundsteuer.bayern.de oder in der Kämmerei des Rathauses. Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgen.
Wenn Sie Grundvermögen in anderen Bundesländern besitzen, gelten andere Regelungen (siehe auch grundsteuerreform.de ). Weitere Informationen dazu stehen unter grundsteuer.bayern.de zur Verfügung. Außerdem steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Reuschel, Tel. 09643-2021, gerne zur Verfügung!
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